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Mi 9. März 2022
Immobilien rechtzeitig gegen Unwetterschäden absichern

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Nicht nur in den Wäldern sind die Folgen der heftigen Februarstürme noch deutlich sichtbar – auch viele Hausbesitzer mußten Beschädigungen an ihren Eigenheimen feststellen. Vom abgedeckten Dach bis zum vollgelaufenen Keller: Wer solche Schäden an seinem Zuhause zu verzeichnen hat, ist froh, wenn er eine entsprechende Gebäudeversicherung abgeschlossen hat.

„Extremwetterlagen nehmen zu. Aber trotz der Unwetterkatastrophen in den vergangenen Monaten gehört für viele selbstnutzende Immobilieneigentümer eine Absicherung gegen sogenannte Elementargefahren längst noch nicht zum Versicherungsstandard. Dabei können die Schäden durch Naturereignisse Immobilieneigentümer in den finanziellen Ruin treiben“, sagt Markus Jugan, Vizepräsident und Vorsitzender des Bundesfachausschusses Immobilienverwalter beim Immobilienverband Deutschland (IVD).

„Eine umfassende Gebäude-Versicherung ist für Immobilienbesitzer absolut notwendig“, rät auch Marco Thiede, Immobilienfachmann der Immobilien Agentur Sarau. Ein Schutz gegen Elementargefahren ist ebenfalls sinnvoll. Typische Elementargefahren sind Erdbeben, Erdrutsche, Schneedruck, Lawinenabgänge oder auch Vulkanausbrüche. „In unserer Region halten viele diesen zusätzlichen Versicherungsschutz für nicht notwendig.“ erklärt Thiede. „Aber auch Starkregen kann enorme Schäden verursachen, und der gehört ebenfalls zu den Elementargefahren.“ Auch Versicherungsschutz-Experte Johann Ulferts von der Funk Gruppe erwähnt durch Starkregen-Ereignisse verursachten Rückstau und Überschwemmungen als Elementargefahren: „Ein Risiko, das tatsächlich überall in Deutschland gegeben ist“. Funk ist ein internationaler Versicherungsmakler und Kooperationspartner des IVD.

Ulferts bestätigt, dass der Einschluss von Elementargefahren in das Versicherungspaket von vielen Eigentümern nicht ausgewählt wird. „Wir erleben aber derzeit einen Wandel, weil das Risiko selbst sowie dessen Sichtbarkeit immer größer wird“, so der Experte. Die Versicherbarkeit von Elementargefahren werde maßgeblich beeinflusst durch die Lage des Objektes. Ist also eine Nähe zu fließenden oder stehenden Gewässern gegeben, oder regelmäßig mit starken Schneefällen zu rechnen? All das beeinflusse das Risiko ganz maßgeblich. Wie hoch der Beitrag zur Elementarschadenversicherung ausfällt, ist vom Einzelfall abhängig. Im Mittel müssen die Versicherungsnehmer mit einem Aufschlag von ca. 20 Prozent auf die Prämie zur Wohngebäudeversicherung rechnen.

Die Gefahr „Sturm“ ist hingegen schon fester Bestandteil der üblichen Gebäude-Versicherungsverträge. Ab Windstärke 8 wird von Sturm gesprochen, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 63 km/h. Der IVD macht zudem darauf aufmerksam, dass Sturmschäden nicht immer sofort sichtbar sind. Manchmal werden Schäden an Dacheindeckungen, Solarmodule etc. erst später bemerkt – dann kann die Gebäudeversicherung die Regulierung verweigern. Problematisch ist es auch, wenn erst später durch herabfallende Gegenstände Personenschäden entstehen. In solchen Fällen haftet der Eigentümer wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht. Aus diesen Gründen sollten Eigentümer ihre Gebäude stets sehr gründlich inspizieren, um ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

Bei der Gebäudeversicherung können im Einzelfall die Mitversicherung von Mietverlusten, Hotelkosten oder Aufwendungen für das Entfernen von Bäumen auf dem versicherten Grundstück bei Sturm sinnvoll sein. Teilweise können auch Kosten für die Wiederbepflanzung von Gärten, die Übernahme von Sachverständigenkosten oder Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen vereinbart werden.

Eine Hausrat-Versicherung sollte ebenfalls abgeschlossen werden. Für Haus- und Grundbesitzer von vermietetem oder unbebautem Grundbesitz ist zudem eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht- Versicherung sinnvoll.

Der IVD empfiehlt, einen Versicherungsexperten einzuschalten und sich entsprechend beraten zu lassen.

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